Emissionshandel / CO2 – Marktbericht vom 23.02.2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch wenn man den Glauben daran fast verloren haben könnte – es gibt sie noch, die funktionierenden Institutionen in den USA.

Am Freitag hat der Oberste Gerichtshof der USA entscheidende Zölle der Trump-Regierung zurückgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass das Weiße Haus ein altes Notstandsgesetz nicht nutzen durfte, um im letzten Jahr „reziproke“ Zölle gegen fast alle Handelspartner zu erheben. Laut Urteil waren auch Zölle auf Waren aus Mexiko, Kanada und China rechtswidrig.

Das Urteil fiel mit 6 zu 3 Stimmen. Drei konservative Richter lehnten Trumps Argument trotz ihrer Nähe zur Tradition einer starken Präsidentschaft ab.

Donald Trump wirkt mittlerweile sichtlich angeschlagen und das Urteil des Supreme Court hat dem US-Präsidenten eine starke narzisstische Kränkung zugefügt, wie man an seinem Verhalten auf der danach folgenden Pressekonferenz in Bezug auf die beleidigenden Äußerungen hinsichtlich der Richter unschwer erkennen konnte.

Daraufhin wollte Trump zuerst Zölle in Höhe von 10% erheben, danach waren es am Samstag 15%, was jedoch nur für den Zeitraum von 150 Tagen gemäß der neuen ins Spiel gebrachten rechtlichen Grundlagen möglich ist. Rechtliche Gegenreaktionen gelten als wahrscheinlich.

Auf die USA wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in den nächsten Wochen eine Klagewelle betroffener Unternehmen zukommen, der gesamte Streitwert soll 175 Milliarden US-Dollar betragen.

Bundeskanzler Friedrich Merz will nun Anfang März in die USA fliegen, wo auch dieses Thema auf der Agenda stehen wird.

Bereits in der vergangenen Woche hat sich der Bundeskanzler wieder klar zum Emissionshandel bekannt, auch wenn dieser Reformfähigkeit haben soll. Zudem setzt er auf eine Rückverteilung der Einnahmen durch die Schaffung eines „Klimagelds“, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen bei Beibehaltung der Steuerungswirkung.

Umweltminister Carsten Schneider fordert derweil in Brüssel, der Chemieindustrie mehr kostenlose Emissionsrechte zur Verfügung zu stellen als bisher geplant. Laut dem SPD-Politiker steht die Branche weltweit unter Druck, weshalb kurzfristig realistischere Richtlinien für die Vergabe von Emissionsrechten erforderlich sind.

Diese Maßnahme könne die Chemieindustrie entlasten, dürfe jedoch nicht die einzige bleiben. Schneider hob hervor, dass der Emissionshandel erfolgreich Klimaschutz und wirtschaftliche Stärke verbinde. Dennoch müssten die Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass Deutschland und Europa als Chemiestandorte wettbewerbsfähig bleiben. Die Gesamtzahl der CO2-Zertifikate soll dabei jedoch unverändert bleiben.

Alles in allem hat der Markt für EU-Emissionsrechte diese politischen Signale in der vergangenen Handelswoche positiv bewertet und nach einer Bodenbildung im Bereich um die 69 Euro das erste Mal seit der dritten Kalenderwoche 2026 auf Wochenschlusskursbasis im Plus geschlossen.  

Die EUAs legten 4,4% zu und retteten sich am Mittwoch wieder über die psychologisch wichtige Marke von 70 Euro, nachdem sie am Montag ein Neun-Monats-Tief bei 68,11 im Benchmark-Kontrakt markierten.

Die Reaktion der Märkte auf die am Wochenende nunmehr 15% angekündigten Zölle noch nicht erfolgt ist, sollte diese Handelswoche von einer entsprechenden Volatilität gekennzeichnet sein.

             Instrument 13.02.2620.02.26Veränderung
EUA (Dezember-2026-Future)70,68 EUR73,78 EUR+3,10 EUR
EUA2 (Dezember-2028-Future)65,82 EUR66,64 EUR+0,82 EUR
nEZ25 (nationale Emissionszertifikate (D))55,00 EUR55,00 EUR+0,00 EUR
UKA (Dezember-2026-Future (UK))45,50 GBP47,62 GBP+2,12 GBP
UK Natural Gas (Dezember-2026-Future)78,35 GBP80,98 GBP+2,63 GBP
ICE Brent Crude Oil (Dezember-2026-Future)64,69 USD67,43 USD+2,74 USD
EURO (Forex)1,1869 USD1,1728 USD-0,0087 USD

(EUA, EUA2, UKA, Natural Gas, Crude Oil und Euro zeigen Börsenschlusskurse des jeweiligen Benchmark-Kontrakts. Unsere Marktberichte stellen keine Empfehlung zum Handel von Emissionsrechten oder deren Derivaten dar und dienen ausschließlich der Information. Sollten Sie den Newsletter nicht mehr beziehen wollen, bitten wir um eine kurze Nachricht an den Absender.)

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