Brennstoffemissionshandel

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) schafft die Grundlagen für den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen und sorgt für eine Bepreisung dieser Emissionen, soweit sie nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind.

Betroffen hiervon sind insbesondere die Sektoren Gebäude und Verkehr.

Damit sollen die nationalen Klimaschutzziele und bis 2050 Klimaneutralität erreicht werden. Sinn und Zweck des deutschen nationalen Emissionshandelssystems ist die Bepreisung fossiler Treibhausgasemissionen. Das Gesetz wurde im Jahr 2019 als Teil des Klimapakets der deutschen der Bundesregierung verabschiedet und tritt ab dem Jahr 2021 in Kraft.

Hierbei müssen die fossilen Brennstoffe nach folgenden Umrechnungsfaktoren berechnet werden: Erdgas: 0,182 to. CO2 je MWh / Heizöl: 2,644 to. CO2 je 1000 l / Benzin: 2,385 to. CO2 je 1000 l / Diesel: 2,644 to. CO2 1000 l.

In der Einführungsphase (2021 bis 2025) werden die Zertifikate zu einem Festpreis verkauft. Zum Start der CO2-Bepreisung Anfang 2021 ist ein Preis von 25 Euro / tCO2 vorgesehen, dieser steigt bis 2025 auf 45 Euro / tCO2.

Ab 2026 sollen Emissionsrechte dann per Auktion versteigert werden, wobei ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt wurde.

Die verpflichteten Unternehmen mussten erstmals bis zum 31.07.2022 über ihre Emissionen des Jahres 2021 berichten sowie zum 30.09.2022 im Emissionshandelsregister der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) Zertifikate für das Berichtsjahr 2021 abgeben.

Die Leipziger Energiebörse EEX, welche bereits die Versteigerung der Zertifikate im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems (EU EHS) vornimmt, hat auch den Zuschlag für die Ausgabe der Emissionszertifikate erhalten. Ab 2026 sollen die Emissionszertifikate dort versteigert werden, sobald der freie Handel beginnen soll.

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz wird aller Voraussicht nach nur ein nationaler Zwischenschritt Deutschlands sein, bis die Bepreisung des Verkehrssektors sowie des Gebäudesektors durch Einbeziehung in das Europäische Emissionshandelssystem EU ETS geregelt wird.

Für Mieter von Gebäuden kann das BEHG jedoch in den kommenden Jahren zu einer Art „dritten Miete“ werden, je nach Art der Heizung des Gebäudes. So kann es zum Beispiel in Bürogebäuden ab 2025 zu monatlichen Mehrbelastungen von mehr als einem Euro je Quadratmeter kosten, wenn diese mit Öl beheizt werden.

Gerne unterstützen wir Sie als Intermediär an der Leipziger Energiebörse EEX und beschaffen Ihnen Emissionszertifikate im Rahmen des nationalen Emissionshandels in jeglicher Größenordnung.