Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) schafft die Grundlagen für den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen und sorgt für eine Bepreisung dieser Emissionen, soweit sie nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind.
Betroffen hiervon sind insbesondere die Sektoren Gebäude und Verkehr.
Damit sollen die nationalen Klimaschutzziele und – bis 2050 – Klimaneutralität erreicht werden. Sinn und Zweck des deutschen nationalen Emissionshandelssystems ist die Bepreisung fossiler Treibhausgasemissionen. Das Gesetz wurde im Jahr 2019 als Teil des Klimapakets der deutschen der Bundesregierung verabschiedet und trat im Jahr 2021 in Kraft.
Hierbei müssen die fossilen Brennstoffe nach folgenden Umrechnungsfaktoren berechnet werden: Erdgas: 0,182 to. CO2 je MWh / Heizöl: 2,644 to. CO2 je 1.000 l / Benzin: 2,385 to. CO2 je 1.000 l / Diesel: 2,644 je to. CO2 1.000 l.
In der Einführungsphase (2021 bis 2025) werden die Zertifikate zu einem Festpreis verkauft. Zum Start der CO2-Bepreisung Anfang 2021 ist ein Preis von 25 Euro / tCO2 vorgesehen, dieser steigt bis 2025 auf 55 Euro / tCO2.
Ab 2026 sollen Emissionsrechte dann per Auktion versteigert werden, wobei ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt wurde.
Ab 2027 soll der nationale Emissionshandel schließlich in den EU Emissionshandel (EU ETS II) übergehen.
Die verpflichteten Unternehmen mussten erstmals bis zum 31.07.2022 über ihre Emissionen des Jahres 2021 berichten sowie zum 30.09.2022 im Emissionshandelsregister der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) Zertifikate für das Berichtsjahr 2021 abgeben.
Die Leipziger Energiebörse European Energy Exchange, kurz EEX, welche bereits die Versteigerung der Zertifikate im Rahmen des Europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS) durchführt, hat auch den Zuschlag für die Ausgabe der nationalen Emissionszertifikate erhalten. Mit Beginn des freien Handels ab 2026 sollen dort die Emissionszertifikate mit einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro versteigert werden.
Für Mieter von Gebäuden kann sich das BEHG und ab 2027 das überarbeitete TEHG in den kommenden Jahren jedoch zu einer Art „dritter Miete“ entwickeln, je nachdem, wie das Gebäude beheizt wird. So kann es in Bürogebäuden ab 2025 zu monatlichen Mehrbelastungen von über einem Euro pro Quadratmeter kommen, wenn diese mit Öl beheizt werden.
Gerne unterstützen wir Sie als Intermediär an der Leipziger Energiebörse EEX und beschaffen für Sie Emissionszertifikate im Rahmen des nationalen Emissionshandels in jeder Größenordnung.