Emissionshandel / CO2 – Marktbericht vom 02.02.2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat vergangenen Donnerstag entschieden, dass die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm deutlich verbessern muss. Anlass war eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die damit konkrete Nachbesserungen am Klimaschutzprogramm durchgesetzt hat. Hintergrund ist, dass das aktuelle Programm laut Regierungsangaben nicht ausreicht, um das Klimaziel von 65 Prozent weniger Treibhausgasen bis 2030 im Vergleich zu 1990 einzuhalten – voraussichtlich wird das Ziel um 25 Millionen Tonnen CO₂ verfehlt.

Mit seinem Urteil bestätigt das deutsche Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom Mai 2024. Es betont, dass das Klimaschutzprogramm verbindliche Maßnahmen zur Erreichung der Ziele enthalten muss, wodurch die Bundesregierung nun unter Zugzwang steht.

Unabhängig davon ist die Bundesregierung gesetzlich dazu verpflichtet, spätestens bis zum 25. März 2026 ein neues Klimaschutzprogramm vorzulegen. Ob die Bundesregierung diese Frist einhalten und ausreichend Maßnahmen für die Klimaziele der Jahre 2030, 2040 und die Zwischenjahre beschließen wird, ist derzeit noch genauso unklar wie etwaige Maßnahmen.

Am vergangenen Donnerstag wurde weiterhin veröffentlicht, dass die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt das Mandat der European Energy Exchange (EEX) als Auktionsplattform für deutsche Emissionsberechtigungen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS 1) um zwei Jahre verlängert hat. Der bestehende Vertrag läuft regulär bis Januar 2027; durch die Verlängerung wird die EEX die wöchentlichen Auktionen im Auftrag Deutschlands bis Ende 2028 weiter durchführen.

Neben den Auktionen im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland und den nEHS-Verkäufen veranstaltet die EEX regelmäßige Versteigerungen von Emissionsberechtigungen im Auftrag der Europäischen Kommission sowie 25 weiterer EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island, Liechtenstein, und Nordirland.

Die Preise im EU ETS 1 haben sich in der vergangenen Woche signifikant um 8,8% nach unten bewegt und dabei den seit Monat validen seitwärts-aufwärts-Trendkanal verlassen. Nachdem die EUAs am Montag bei 88,30 Euro im Benchmark-Kontrakt eröffnet haben, versuchten sie am Dienstag eine Gegenbewegung, mussten aber am Donnerstag den Trendkanal verlassen und schlossen am Freitag bei 81,26 Euro.

Die marktpsychologisch wichtige Marke von 80,00 Euro, welche zuletzt Ende Oktober letzten Jahres unterschritten wurde und die 200-Tages-Linie bei aktuell 78,55 Euro sind die nächsten Unterstützungen für die EUAs.

Insofern vermehrt Käufer ihre Portfolios in dieser Marktsituation mit EUAs eindecken, könnte es in dieser Woche nach den Verlusten der beiden Vorwochen dazu führen, dass eine entsprechende bullishe Gegenbewegung am Markt einsetzt.

             Instrument 23.01.2630.01.26Veränderung
EUA (Dezember-2026-Future)88,40 EUR81,26 EUR-7,14 EUR
EUA2 (Dezember-2028-Future)76,71 EUR75,12 EUR-1,59 EUR
nEZ25 (nationale Emissionszertifikate (D))55,00 EUR55,00 EUR+0,00 EUR
UKA (Dezember-2026-Future (UK))68,32 GBP61,89 GBP-6,43 GBP
UK Natural Gas (Dezember-2026-Future)77,32 GBP81,48 GBP+4,16 GBP
ICE Brent Crude Oil (Dezember-2026-Future)63,35 USD66,02 USD+2,67 USD
EURO (Forex)1,1829 USD1,1851 USD+0,0022 USD

(EUA, EUA2, UKA, Natural Gas, Crude Oil und Euro zeigen Börsenschlusskurse des jeweiligen Benchmark-Kontrakts. Unsere Marktberichte stellen keine Empfehlung zum Handel von Emissionsrechten oder deren Derivaten dar und dienen ausschließlich der Information. Sollten Sie den Newsletter nicht mehr beziehen wollen, bitten wir um eine kurze Nachricht an den Absender.)

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