Carbon Borderline Adjustment Mechanism (CBAM)

CBAM

Seit Oktober 2023 wird der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) schrittweise in der EU eingeführt, damit beteiligten Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU an die Berichtspflichten und Methoden zur Ermittlung der Emissionen gemäß EU-Emissionshandelssystems herangeführt werden.

Zu Beginn gilt der CBAM für Stahl, Aluminium Eisen, Strom, Zement, Düngemittel und Wasserstoff, da die Verfahren zur Herstellung dieser Produkte in hohem Maße CO2-intensiv sind und deshalb einem hohen Carbon-Leakage-Risk unterliegen, da die von der europäischen CO2-Bepreisung betroffenen Sektoren drohen, in Länder ohne hohe CO2-Bepreisung abzuwandern.

Sinn des CBAM ist, dass der gleiche CO2-Preis für importierte Produkte gilt, als wären diese in der hergestellt, um somit Wettbewerbsnachteile zu verhindern. Daher ist die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen für Industrieunternehmen als Schutz vor direktem Carbon Leakage durch den EU-ETS nicht mehr notwendig. Zudem schafft der CO2-Preis für Importe auch finanzielle Anreize für Unternehmen in Drittstaaten, in den Klimaschutz zu investieren und motiviert Drittstaaten, ebenfalls eine CO2-Bepreisung mit Steuerungswirkung zu entwickeln.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beschaffung der Zertifikate und bei der Entwicklung Ihres CO2-Portfoliomanagements und einer optimalen Beschaffungsstrategie.