CO2 – Emissionshandel

Der EU-Emissionshandel (European Union Emissions Trading System, EU ETS) ist ein Instrument der EU-Klimapolitik mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen (wie CO2) unter möglichst geringen volkswirtschaftlichen Kosten zu senken, indem die Höhe der Emissionsverminderung erzwungen wird, es aber dem Markt überlassen bleibt, auf welche Weise er diese Verminderung erzielt.

Es beruht darauf, dass die erfassten Unternehmen für jede Tonne emittiertes CO2 ein Zertifikat kaufen müssen und es nur eine begrenzte Menge an neuen Zertifikaten pro Jahr gibt. Diese Menge sinkt jedes Jahr um 2,2 %. Das System deckt derzeit knapp die Hälfte der in der EU entstehenden Klimagasemissionen ab.

Ein Großteil der Zertifikate wird an der European Energy Exchange (EEX Leipzig) versteigert. Dieser Teil steigt in den darauffolgenden Jahren linear an (2020: 80%) an. Die restlichen werden gratis vergeben und nach bestimmten Prinzipien verteilt. Die Zertifikate sind unbegrenzt gültig.

Die Zertifikate sind im Zweitmarkt an Börsen oder bilateral (OTC) handelbar.

Das EU-ETS ist der erste grenzüberschreitende und bisher weltweit größte Emissionsrechtehandel. Es wurde 2003 vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU beschlossen und trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Das europäische ETS fungiert dabei auch als Vorreiter eines möglichen globalen Systems. Aktuell umfasst und begrenzt das EU ETS den CO2-Ausstoß von rund 13.000 Anlagen in 31 europäischen Ländern (28 EU-Staaten plus Liechtenstein, Island und Norwegen) in der Energieerzeugung sowie verschiedenen Sektoren der Industrie. Der Emissionsrechtehandel erfolgt in mehrjährigen Handelsperioden, um Schwankungen etwa infolge von extremen Wetterlagen auszugleichen (milde Winter zum Beispiel bedeuten geringere Emissionen) und längerfristige Investitionssicherheit zu schaffen. Bisher sind die Pilotphase I (2005-2007), Phase II (2008-2012) sowie die Phase III (2013-2020) abgeschlossen.

In den ersten beiden Phasen wurde von den EU-Mitgliedstaaten gemeinsam festgelegt, wie viele Emissionszertifikate (sprich Treibhausgasemissionen) den Unternehmen insgesamt zur Verfügung gestellt werden und unter welchen Bedingungen dies geschehen sollte. Die Verteilung der Emissionsberechtigungen auf die konkreten Anlagen oblag dagegen weitgehend der Entscheidungsfreiheit der Nationalstaaten. Sie wurde in sogenannten nationalen Allokationspläne (NAPs) geregelt. Seit Beginn der Phase III (2013 – 2020) gibt es keine nationalen Allokationspläne mehr. Stattdessen werden die Emissionszertifikate zentral von der Europäischen Kommission vergeben. Zuständig ist hierfür der Kommissar für Klimaschutz.

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