Sehr geehrte Damen und Herren,
am vergangenen Donnerstag verabschiedete die UN-Generalversammlung eine historische Resolution, die alle Mitgliedstaaten völkerrechtlich zu stärkerem Klimaschutz verpflichtet. Sie stützt ein wegweisendes Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) aus dem Jahr 2025. Danach ist die Missachtung von Klimaschutzzielen rechtswidrig, und betroffene Staaten können Schadensersatz verlangen.
Die Initiative geht auf eine Kampagne von Jura-Studentinnen und Studenten aus kleinen Inselstaaten wie Vanuatu zurück, die durch den steigenden Meeresspiegel besonders bedroht sind. Diese hatten auch das IGH-Gutachten vom Juli 2025 veranlasst.
141 Länder stimmten für die Resolution. 28 Staaten enthielten sich, darunter Indien und mehrere wichtige Ölförderländer. Acht Staaten lehnten sie ab, darunter die USA, Russland, Saudi-Arabien, Israel und der Iran. Auch Staaten, die wie die USA unter Donald Trump Anfang 2026 erneut aus dem Pariser Abkommen ausgetreten sind, bleiben aufgrund des völkerrechtlichen Gewohnheitsrechts an diese Pflichten gebunden.
Wie die Weltbank in der letzten Woche veröffentlichte, haben sich die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung weltweit im letzten Jahrzehnt verdreifacht – von unter 30 Milliarden Dollar im Jahr 2016 auf mehr als 107 Milliarden Dollar für öffentliche Haushalte im Jahr 2025, wie aus einem in der letzten Woche veröffentlichten Bericht der Weltbankgruppe hervorgeht.
Etwas mehr als 29 % der globalen Treibhausgasemissionen sind derzeit durch direkte CO₂-Bepreisung abgedeckt, wie beispielsweise das EU Emissionshandelssystem EU ETS. Dieser Anteil würde auf rund ein Drittel steigen, wenn die aktuell in Entwicklung befindlichen Instrumente in weiteren wichtigen Schwellenländern eingeführt würden.
In Washington geht Donald Trump mittlerweile davon aus, dass eine Einigung mit dem Iran bevorstünde und die Straße von Hormus binnen 30 Tagen nach der Einigung wieder vollständig freigegeben würde. Und das wäre auch dringend erforderlich, da die Erdöl-Reserven täglich sinken und bei einem weiter anhaltenden Konflikt und ausbleibendem Öl aus der Region lediglich bis Ende des Sommers reichen. Aber auch eine zeitnahe Beendigung sollte im Herbst eine steigende Versorgungsunsicherheit mit sich bringen.
Die Preise im EU ETS1 sind in der vergangenen Woche indes 1,7% gegenüber der Vorwoche auf 76,92 Euro im Benchmark-Kontrakt angestiegen. Die EUAs bewegten sich dabei in einer Spanne zwischen 74,52 und 77,17 Euro.
Aufgrund des Pfingstmontags finden auch in dieser Woche lediglich vier Auktionen an der European Energy Exchange statt, das Gesamtvolumen beträgt hierbei 8.042.500 EUAs und ist somit 12,9% niedriger als in der Vorwoche.
| Instrument | 15.05.26 | 22.05.26 | Veränderung |
| EUA (Dezember-2026-Future) | 75,60 EUR | 76,92 EUR | +1,32 EUR |
| EUA2 (Dezember-2028-Future) | 66,75 EUR | 66,87 EUR | +0,12 EUR |
| nEZ25 (nationale Emissionszertifikate (D)) | 55,00 EUR | 55,00 EUR | +0,00 EUR |
| UKA (Dezember-2026-Future (UK)) | 51,13 GBP | 53,45 GBP | +2,32 GBP |
| UK Natural Gas (Dezember-2026-Future) | 124,79 GBP | 122,82 GBP | -1,97 GBP |
| ICE Brent Crude Oil (Dezember-2026-Future) | 90,98 USD | 88,28 USD | -2,70 USD |
| EURO (Forex) | 1,1626 USD | 1,1604 USD | -0,0022 USD |
(EUA, EUA2, UKA, Natural Gas, Crude Oil und Euro zeigen Börsenschlusskurse des jeweiligen Benchmark-Kontrakts. Unsere Marktberichte stellen keine Empfehlung zum Handel von Emissionsrechten oder deren Derivaten dar und dienen ausschließlich der Information. Sollten Sie den Newsletter nicht mehr beziehen wollen, bitten wir um eine kurze Nachricht an den Absender.)
Bei Rückfragen steht Ihnen unser Händlerteam jederzeit gerne zur Verfügung. Gerne können Sie auch hier einen Beratungstermin mit einem Spezialisten aus unserem Haus buchen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Advantag – Team

