Sehr geehrte Damen und Herren,
am vergangenen Freitag, dem 14. Februar 2025, hat der Bundesrat ein umfassendes Gesetzespaket im Bereich Energie und Emissionshandel verabschiedet. Dieses Paket umfasst mehrere wichtige Maßnahmen, die darauf abzielen, den Ausbau erneuerbarer Energien zu erleichtern und die Klimaziele zu erreichen.
Hierbei ging es zum Einen um die Direktvermarktung von Solarstrom. Die neuen Regeln sehen vor, dass weniger Anlagenbetreiber die staatlich garantierte Einspeisevergütung erhalten. Stattdessen orientiert sich ihr Ertrag nun an den Preisen an der Strombörse. Bei negativen Strompreisen wird nun die Vergütung ausgesetzt, um Anreize für die Speicherung von überschüssigem Strom zu schaffen, was auch der Netzstabilität zugute kommt.
Zukünftig sollen zudem E-Autos grundsätzlich bidirektional laden können, d.h. ihre Batterien können ins Stromnetz integriert werden und als Stromspeicher dienen.
Des Weiteren wurde die Zulassung von Windkraftanlagen in Gebieten, die dafür noch nicht ausgewiesen sind, erschwert, um die Akzeptanz des Windenergieausbaus zu fördern; auch die Förderung von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung wurde verlängert. Ebenfalls werden zusätzliche Anreize für eine flexible Ausgestaltung von Biogasanlagen geschaffen, um die gleichmäßige Stromerzeugung zu verbessern.
Und im CO2-Emissionshandel wurde die bereits am 31.01.2025 vom Bundestag verabschiedete Reform des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes TEHG gebilligt. Hierbei ging es insbesondere um neue EU-Regeln zur Einführung des Handelssystems EU ETS II für die Sektoren Wärme und Verkehr. Weiterhin wird der Seeverkehr in den bestehenden Emissionshandel einbezogen und die Regeln für den Luftverkehr werden verschärft.
Aber ob das EU ETS II wirklich zum 01.01.2027 starten wird, ist derzeit alles andere als sicher. So fordert beispielsweise Tschechien eine Verschiebung bis 2028, Polen gar bis 2030.
Und auch Italien befürchtet eine zu hohe Belastung der energieintensiven Industrie. Deutschland hingegen hat eine schrittweise Einbeziehung ins Spiel gebracht, wo im ersten Jahr 30%, im zweiten Jahr 50% und im dritten Jahr 100% der Emissionen bepreist werden sollen.
Frankreich und Schweden hingegen haben sich für eine schnelle Umsetzung des EU ETS II ausgesprochen.
Es wird auf jeden Fall spannend bleiben und man kann nun nach der Billigung des Bundesrats davon ausgehen, dass der Auktionskalender der EEX für die Primärmarkt-Festpreisauktionen dieses Jahres nicht mehr allzu lange auf sich warten lässt.
Die Preise im EU ETS I haben sich in der vergangenen Woche weiterhin bearish gezeigt und der Benchmark-Kontrakt der EUAs hat die Woche unterhalb der Marke von 80 Euro beendet. Speziell schwächere Gas-Preise haben dazu geführt, dass Marktteilnehmer dann auch Gewinnmitnahmen realisiert haben.
Am Donnerstag haben die EUAs noch an der 38-Tages-Linie, die aktuell bei 78,70 liegt, gehalten, am Freitag war auch dieser Widerstand obsolet. Zum Handelsende hin stabilisierte sich der Kurs wieder und beendete die Handelswoche bei 79,75 mit einem Wochenverlust von 3,1%.
(Durchschnittliche Börsenkurse / OTC) | |||
Instrument | 07.02.25 | 14.02.25 | Veränderung |
EUA (Dezember-2025-Future) | 82,28 EUR | 79,75 EUR | -2,53 EUR |
nEZ (nationale Emissionszertifikate (D)) | 55,00 EUR | 55,00 EUR | +0,00 EUR |
UKA (Dezember-2025-Future (UK)) | 46,97 GBP | 46,71 GBP | -0,26 GBP |
UK Natural Gas (Dezember-2025-Future) | 129,34 GBP | 125,03 GBP | -4,31 GBP |
ICE Brent Crude Oil (Dezember-2025-Future) | 71,51 USD | 71,87 USD | +0,36 USD |
EURO (Forex) | 1,0328 USD | 1,0492 USD | +0,0164 USD |
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