Emissionshandel / CO2 – Marktbericht vom 03.05.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der 29.04.2021 hat das Potential, in die Geschichte einzugehen, denn zum ersten Mal hat das Bundesverfassungsgericht den Klagen der jungen Klimaschützer entsprochen und damit ein nicht zu erwartendes Urteil gefällt.

Kern des Urteils ist, dass gesetzgeberische Maßnahmen für den Klimaschutz nach 2030 geregelt werden müssen, um die Freiheit und das Leben der jungen Menschen und der nachfolgenden Generationen in der Zukunft nicht unnötig zu behindern. Hierfür hat das oberste deutsche Gericht eine Deadline für Ende kommenden Jahres gesetzt.

Bis 2030 besteht schon die Verpflichtung Deutschlands, die Treibhausgasreduktionen um 55% gegenüber 1990 zu reduzieren und entsprechende Maßnahmen wurden bereits eingeleitet, wie zum Beispiel der nationale Emissionshandel seit Anfang dieses Jahres, welcher nun auch die Emissionen des Verkehrs- und des Gebäudesektors bepreist.

Aber diese Entscheidung wird nicht nur für die Zeit nach 2030 richtungsweisend sein, sondern auch in naher Zukunft den Klimaschutz in einen besonderen Fokus rücken.

Zudem hat dieses Urteil grundsätzliches in Frage gestellt, was zu zukünftigen schwerwiegenden Freiheitseinbußen der heutigen Kinder und Jugendlichen führen wird.

Hat die heutige Generation der finanziell besser gestellten Erwachsenen das Recht, mit einem völlig überdimensionierten Wagen mit Verbrennungsmotor und Tempo 250 über die Autobahn zu fahren und dabei einen besonders hohen CO2-Ausstoß in Kauf zu nehmen? Besteht heute das Recht, mehrfach im Jahr mit dem Flugzeug zu verreisen und müssen sich die heutigen Erwachsenen nicht die Frage gefallen lassen, warum sie so einen exorbitanten Fleischkonsum zulassen, obwohl die Massentierhaltung einer der größten Emittenten von Treibhausgasen ist?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat dies klargestellt. In Zukunft können Einbußen dieser Freiheit zum Schutz des Klimas und der nachfolgenden Generationen vorgenommen werden, da mit den Lebensgrundlagen der zukünftigen Generationen sorgfältig umzugehen ist. Der Nachwelt sind diese Lebensgrundlagen in einem Zustand zu hinterlassen, der nicht heutigen Kindern und zukünftigen Generationen zumutet, nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit lebenswerte Zustände auf diesem Planeten zu erhalten.

Die jungen Klägerinnen und Kläger haben gewonnen, indem sie das Gericht zu der Überzeugung gebracht haben, dass unser heutiger Lebensstil mit Massentierhaltung, Konsum nicht nachhaltiger Produkte und Verbrennung fossiler Brennstoffe eine lebenswerte Zukunft dieser Kinder und Jugendlichen akut gefährdet.

Es wäre daher mehr als verwunderlich, wenn die Bepreisung des Ausstoßes an Treibhausgasen in Zukunft nicht noch weitere Sektoren betreffen würde.

Am vergangenen Freitag endete die Abgabefrist für CO2-Zertifikate für das Jahr 2020, was zugleich das letzte Jahr der dritten Handelsperiode des europäischen Emissionshandelssystems war, welche im Jahr 2013 begann.

Mit einem Preis von 49,41 Euro legten die Preise für den Ausstoß einer Tonne CO2 am Freitag ein neues Allzeithoch vor und schloss mit einem Wochenplus von 4% bei 48,75 Euro am Spotmarkt.

Doch wer dachte, die Rallye sei mit Ende der Abgabefrist vorbei, sieht sich am heutigen Morgen getäuscht, da der Markt sich weiter in Richtung 50-Euro-Marke vorarbeitet. Ob das dann bereits zu Gewinnmitnahmen und einer Konsolidierung des Kurses führt, bleibt abzuwarten.

  (Durchschnittliche Börsenkurse / OTC)   
Instrument23.04.2130.04.21Veränderung
EUA (Spotmarkt)46,90 EUR48,75 EUR+1,85 EUR
EUA (Dezember-2021-Future)46,95 EUR48,84 EUR+1,89 EUR
CER (Spotmarkt)0,63 EUR0,62 EUR-0,01 EUR
ICE Brent Crude Oil (Benchmark Future)66,05 USD66,62 USD+0,57 USD
EURO (Currency, Forex)1,2097 USD1,2018 USD-0,0079 USD

(Die durchschnittlichen Börsenkurse und OTC-Preise zeigen das jeweilige Mittel von Angebot und Nachfrage verschiedener Handelsplätze für CO2-Emissionsrechte. Bid und Ask weichen üblicherweise mehrere Cent vom Mittelwert ab. Rohöl und Euro zeigen Börsenschlusskurse. Bei den CER-Kursen handelt es sich um CP2-CERs, welche im Rahmen des EU-ETS Verwendung finden können. Unsere Marktberichte stellen keine Empfehlung zum Handel von Emissionsrechten oder deren Derivaten dar und dienen ausschließlich der Information. Sollten Sie den Newsletter nicht mehr beziehen wollen, bitten wir um eine kurze Nachricht an den Absender.)

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Händlerteam jederzeit gerne zur Verfügung.

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Ihre

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