Emissionshandel / CO2 – Marktbericht vom 08.05.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der nun beschlossenen, schrittweisen Einführung des europäischen CO2-Grenzausgleichs-Mechanismus (CBAM) ist der EU ein großer Wurf gelungen. Viele Jahre lang war es eines der unbefriedigendsten Elemente des Europäischen Emissionshandelssystems (ETS), dass Unternehmen große Mengen an EUAs in Form von kostenlosen Zuteilungen geschenkt bekamen, um der Gefahr des sogenannten Carbon Leakage zu begegnen. Hierunter ist zu verstehen, dass Unternehmen aus Kostengründen im Zusammenhang mit dem ETS ihre Produktion in andere Länder mit laxeren Emissionsbeschränkungen verlagern könnten. Dies würde einen erheblichen Standortnachteil für Europa bedeuten und könnte zudem zu einem Anstieg der Gesamtemissionen führen. Durch die kostenlosen Zuteilungen von EUAs konnte die Gefahr des Carbon Leakage zwar abgewendet werden, doch wurde damit das Ziel der Emissionsreduktion erheblich ausgehebelt.

Durch die Einführung des weltweit ersten „Klimazolls“ hat die EU nun den Spieß umgedreht. So betrifft die geplante Abgabe besonders CO2-intensive Produkte wie Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Strom und Wasserstoff. Weitere Segmente könnten in den kommenden Jahren noch dazukommen. Ab 2026 werden Unternehmen bei der Einfuhr der betroffenen Produkte also eine Abgabe entrichten müssen, wenn sie keine vergleichbare Klimaabgabe in ihrem Land nachweisen können. Der Grenzausgleich wird ab dann phasenweise erhöht, ab Mitte der 2030er Jahre soll er schließlich voll greifen. Die Höhe der Abgabe orientiert sich am jeweiligen EUA Preis.

Dabei verfolgt die EU auch das Ziel, dieses Preisinstrument weltweit zu fördern. Der „Klimazoll“ ist damit ein Druckmittel, um Handelspartner dazu zu bringen, eine CO2-Bepreisung einzuführen und Emissionsminderungen zu beschleunigen. Gleichzeitig können hierzulande die kostenlosen Zuteilungen stufenweise entfallen, was innereuropäische Unternehmen zwingt, ihren CO2-Ausstoß schneller zu reduzieren.

In der vergangenen Handelswoche hatte der CO2-Markt eine echte Überraschung zu verarbeiten. Am Dienstag wurde bekannt, dass das von uns sehr negativ beurteilte Frontloading, also die vorzeitige Versteigerung von EUA zur Erwirtschaftung von 20 Milliarden Euro im Rahmen des Plans RePowerEU, nicht wie erwartet bereits in diesem Jahr beginnt, sondern erst mit dem Auktionskalender 2024 starten soll. Innerhalb von nur 2 Stunden schoss daraufhin der Kurs um gute fünf Euro nach oben und erreichte beinahe wieder die Marke von 91 Euro.

Aber die Euphorie hielt nicht lange an. Offenbar haben die strategisch orientierten Marktteilnehmer schnell begriffen, dass hier der Grundsatz „aufgeschoben heißt nicht aufgehoben“ zum Tragen kommt. Spontane Gewinnmitnahmen sorgten im unmittelbaren Anschluss für eine massive Korrektur, welche die vorherigen Gewinne komplett egalisierte und den Preis darüber hinaus noch um weitere zwei Euro nach unten zog. Bei knapp über 83 Euro fand der Kurs dann Unterstützung und mäanderte anschließend um die Marke von 85€.

  (Durchschnittliche Börsenkurse / OTC)   
Instrument28.04.2305.05.23Veränderung
EUA (Spotmarkt)85,85 EUR83,47 EUR-2,38 EUR
EUA (Dezember-2023-Future)87,34 EUR84,96 EUR-2,38 EUR
VER (Natural Carbon Offsets)2,69 USD2,11 USD-0,58 USD
VER (CORSIA eligible carbon credits)1,67 USD1,49 USD-0,18 USD
nEZ (nationale Emissionszertifikate (D))30,00 EUR30,00 EUR+0,00 EUR
ICE Brent Crude Oil (Benchmark Future)80,26 USD75,30 USD-4,96 USD
EURO (Currency, Forex)1.1033 USD1,1127 USD+0,0094 USD

(Die durchschnittlichen Börsenkurse und OTC-Preise zeigen das jeweilige Mittel von Angebot und Nachfrage verschiedener Handelsplätze für CO2-Emissionsrechte. Bid und Ask weichen üblicherweise mehrere Cent vom Mittelwert ab. Rohöl und Euro zeigen Börsenschlusskurse. Bei den VER-Kursen handelt es sich um Durchschnittskurse (carboncredits.com), welche im Rahmen von CORSIA und der freiwilligen Kompensation Verwendung finden können. Unsere Marktberichte stellen keine Empfehlung zum Handel von Emissionsrechten oder deren Derivaten dar und dienen ausschließlich der Information. Sollten Sie den Newsletter nicht mehr beziehen wollen, bitten wir um eine kurze Nachricht an den Absender.)

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Ihre

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