Sehr geehrte Damen und Herren,
am vergangenen Mittwoch fand eine Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf einer zweiten Änderungsverordnung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) hinsichtlich des nationalen Emissionshandels Deutschlands statt.
Ziel der Novelle ist es, Regelungen zur nationalen CO2-Bepreisung ab 2026 sowie zur Versteigerung und zum Verkauf von Emissionszertifikaten festzulegen.
Zudem wurden Anpassungen im Emissionshandelsregister vorgenommen, um den Vollzug zu erleichtern. Der Referentenentwurf befindet sich noch im Abstimmungsprozess, und Stellungnahmen konnten bis zum 7. Juli 2025 eingereicht werden.
Da im kommenden Jahr erstmalig eine Obergrenze der zu versteigerten Emissionszertifikate gilt, können die Unternehmen, welche bei den Auktionen leer ausgegangen sind, zum Preis von 68 Euro nachkaufen, bislang sollte der Preis 70 Euro betragen. Die Preisspanne in den Auktionen für das Jahr 2026 beträgt 55 bis 65 Euro je nationalem Emissionszertifikat (nEZ).
Zudem sollen wie bislang 10% der Zertifikate im Folgejahr 2027 zum Preis von 70 Euro nachgekauft werden und nicht wie zuletzt vorgesehen 4% des Volumens, welches zum 31.12.2026 auf dem Registerkonto dokumentiert ist.
Im nicht unwahrscheinlichen Fall, dass es zu Verzögerungen bei der Einführung des EU ETS2 kommt, wird der nationale Emissionshandel fortgeführt und die Marktpreisbildung für die Auktionen der nEZ soll sich am mengengewichteten durchschnittlichen Preis der EUA (EU ETS) des vorletzten Quartals orientieren.
Last but not least wurde auch die Regelung für die Zulassungsbedingungen zu den Auktionen überarbeitet. Gemäß aktuellem und wahrscheinlich auch finalem Stand soll der beauftragte Marktplatz verpflichtet werden, Zulassungsberechtigte für die Teilnahme am Veräußerungsverfahren unter Bedingungen zuzulassen, die objektiv und diskriminierungsfrei sind. Die Zulassungsbedingungen dürfen zudem keine höheren Anforderungen stellen als die Zulassungsbedingungen für die Teilnahme am Handel mit den Produkten, die am geregelten Markt der beauftragten Stelle veräußert werden.
Hieraus ist zu schließen, dass die entsprechende Börse auch für bisherige Compliance-Teilnehmer und Intermediäre höhere Zulassungsvoraussetzungen haben wird.
Die EU-Emissionsrechte haben in der vergangenen Woche einen negativen Wochenstart gehabt und damit gleichzeitig das Wochentief bei 70,85 Euro für den Benchmark-Kontrakt Dezember 2025 gesetzt. Am vergangenen Freitag legten die EUAs jedoch deutlich zu und durchbrachen die 38-Tages-Linie. Sie zeigten gleichzeitig ein Sechs-Wochen-Hoch bei 73,35 Euro und beendeten die Handelswoche mit einem Plus von 3,1%.
In dieser Woche fällt die polnische Auktion am Mittwoch wieder turnusmäßig aus und es kommt an den übrigen vier Tagen zur Versteigerung von insgesamt 11.343.500 EUAs an der Leipziger Energiebörse EEX.
Instrument | 01.08.25 | 08.08.25 | Veränderung |
EUA (Dezember-2025-Future) | 71,04 EUR | 73,21 EUR | +2,17 EUR |
EUA 2 (Dezember-2028-Future) | 86,72 EUR | 88,97 EUR | +2,25 EUR |
nEZ (nationale Emissionszertifikate (D)) | 55,00 EUR | 55,00 EUR | +0,00 EUR |
UKA (Dezember-2025-Future (UK)) | 49,94 GBP | 51,86 GBP | +1,92 GBP |
UK Natural Gas (Dezember-2025-Future) | 95,05 GBP | 90,52 GBP | -4,53 GBP |
ICE Brent Crude Oil (Dezember-2025-Future) | 68,04 USD | 65,49 USD | -2,55 USD |
EURO (Forex) | 1,1586 USD | 1,1642 USD | +0,0056 USD |
(EUA, EUA 2, UKA, Natural Gas, Crude Oil und Euro zeigen Börsenschlusskurse des jeweiligen Benchmark-Kontrakts. Unsere Marktberichte stellen keine Empfehlung zum Handel von Emissionsrechten oder deren Derivaten dar und dienen ausschließlich der Information. Sollten Sie den Newsletter nicht mehr beziehen wollen, bitten wir um eine kurze Nachricht an den Absender.)
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