Sehr geehrte Damen und Herren,
ab Oktober 2025 sind Banken gesetzlich dazu verpflichtet, vor der Freigabe einer Überweisung zu prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit dem Inhaber des Empfängerkontos der IBAN übereinstimmt.
Diese Änderungen betreffen insbesondere Unternehmen, welche Banküberweisungen tätigen oder empfangen. Im Fokus steht dabei der sogenannte IBAN-Abgleich mit dem Zahlungsempfänger bei SEPA-Zahlungen (Verification of Payee).
Die „Verification of Payee“ ist ein Verfahren zur Überprüfung von Kontoinformationen vor der Ausführung einer SEPA-Überweisung, durch welche sichergestellt wird, dass
- der angegebene Kontoinhabername der IBAN (Internationale Bankkontonummer) mit dem Namen des Zahlungsempfängers korrekt übereinstimmt,
- Fehlüberweisungen durch falsche Angaben vermieden werden und
- Betrugsversuche frühzeitig erkannt werden können.
Dieses Verfahren wird verpflichtend für alle SEPA-Zahlungen in Europa eingeführt.
Aufgrund dieser neuen Regelung haftet die Bank im Falle einer Falschüberweisung, wenn die IBAN und der Empfängername nicht übereinstimmen.
Insofern IBAN und Kontonummer aufgrund einer falschen Angabe des Auftraggebers nicht übereinstimmen, haftet der Auftraggeber, dies gilt auch bei geringfügigen Abweichungen.
Bei Zahlungen an unsere Bankverbindung gelten daher folgende Angaben, damit Probleme im Zahlungsverkehr vermieden werden:
Zahlungsempfänger: Advantag GmbH
IBAN: DE68 4306 0967 1341 7260 01
BIC: GENODEM1GLS
Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG
Adresse: Christstraße 9, 44798 Bochum
Nur durch Angabe des korrekten Empfängernamens nebst IBAN/BIC kann ab 01.10.2025 gewährleistet sein, dass die Zahlungen bei uns eingehen.
Gerne stehen wir Ihnen bei diesbezüglichen Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Advantag GmbH