Nachhaltigkeitsberichte

In den kommenden Jahren werden immer mehr Unternehmen über Umwelt und ⁠Nachhaltigkeit⁠ berichten. Dies geschieht nicht zuletzt auch deswegen, weil das Interesse von Finanzmarktakteuren an solchen Informationen sprunghaft gestiegen ist. Seit 2017 gilt in Deutschland und der EU eine sogenannte nicht-finanzielle Berichtspflicht für bestimmte große Unternehmen, die im Jahr 2022 umfassend überarbeitet wurde. Im Zentrum der aktualisierten EU-Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung (engl. „Corporate Sustainability Reporting Directive“, Richtlinie (EU) 2022/2464) stehen einheitliche Berichtsstandards, die von den Unternehmen anzuwenden sind. Auch auf internationaler Ebene wurden neue Berichtsstandards entwickelt.

Aber nicht nur börsennotierte Unternehmen benötigen die Nachhaltigkeitsberichterstattung, sondern auch Lieferanten und Dienstleister, wenn sie weiter für bestimmte Unternehmen arbeiten oder diese beliefern wollen.

Gerne unterstützen wir Sie auch in diesem Bereich.