Klimaschutz kann nicht nur zwangsweise, sondern auch freiwillig erfolgen. Auch an diesen Projekten können sich die Firmen beteiligen. Allerdings werden die VER nicht zum Kyoto-Protokoll gerechnet. Im Gegensatz zu den CDM- oder JI-Projekten (woraus CER- und ERU-Zertifikate entstehen), die direkt der Kontrolle der UN unterstehen, gibt es für die VER keine international einheitliche Regelung. Dennoch werden gewisse Grundvoraussetzungen festgesetzt, damit ein Projekt als VER gelten darf.
Welche Voraussetzungen sind das?
Die Projekte müssen sich für eine Verminderung des CO2 Ausstoßes einsetzen. Dies schließt den Ausbau erneuerbarer Energien ebenso ein, wie die Wiederherstellung einer zerstörten Natur. Die Projekte müssen in einem Schwellen- oder Entwicklungsland angesiedelt sein und sowohl der Natur als auch den Menschen zu Gute kommen. Außerdem sollte es möglich sein, die Projekte andernorts nachzumachen. Des Weiteren müssen die Projekte als ausgearbeiteter Plan vorliegen und während ihrer gesamten Laufzeit dokumentiert und von unbeteiligten Gutachtern bewertet und überprüft werden können.
Die Standards?
Alle Projekte zum Klimaschutz arbeiten nach unterschiedlichen Vorgaben, die so genannten Standards. Jeder Standard hat eigene Anforderung und en eigenes Ansehen. Der Gold Standard z.B. wird nur an Projekte vergeben, die sich nicht nur für eine Reduzierung des CO2 Haushaltes einsetzen, sondern auch für eine nachhaltige Entwicklung in der Region. Weiterhin gibt es zum Beispiel den Voluntary Carbon Standard (VCS), Plan Vivo oder ISO-Zertifizierungen.
VERs eignen sich ebenfalls für die Kompensation von Kohlendioxid bei Ökostrom- und Ökogas-Anbietern oder Öko-Textil-Produzenten.