Certified Emission Reductions (CER)

Im Rahmen des Clean Development Mechanismus, dessen Grundlagen im Kyoto-Protokoll verankert sind, erhalten Projekte in Entwicklungsländern, die den Treibhausgasausstoß nachweislich reduzieren, je Tonne eingespartes CO2-Äquivalent ein Zertifikat. Diese CER (Certified Emission Reductions) können nun von den Betreibern dieser Projekte am Markt verkauft werden, um hierdurch zur Finanzierung der Projekte beizusteuern.

Im verpflichtenden Emissionshandel in Deutschland konnten die deutlich preisgünstigeren CER gemäß Zuteilungsgesetz ZuG bis zu 22% der für die II. Handelsperiode (2008-2012) zugeteilten Emissionserlaubnisse betragen und somit anteilig zur Verpflichtungserfüllung abgegeben werden.

In der III. Handelsperiode (2013-2020) war dies ebenfalls möglich, insofern das Kontingent noch nicht ausgeschöpft wurde. Für Neuanlagen ab 2013 galt, dass diese in Deutschland generell 4,5% ihrer abzugebenden Emissionsrechte in CERs bis zum Ende der III. Handelsperiode abgeben durften.

Seit Beginn der IV. Handelsperiode am 01.01.2021 können CERs nicht mehr im Rahmen des EU ETS eingesetzt werden, jedoch können manche CERs im Rahmen des weltweiten Luftfahrt-Emissionshandelssystems CORSIA eingesetzt werden.

Zudem können CERs für die freiwillige Kompensation von Treibhausgasemissionen Verwendung finden.

Wir beraten Sie gerne über den Einsatz von CERs.